von BK-Christian | 16.06.2013 | eingestellt unter: Allgemeines

Games Workshop vs Chapterhouse: Urteil

Vor einem amerikanischen gericht wurde jetzt das Urteil im Rechtsstreit zwischen Games Workshop und Chapterhouse gesprochen.

Games Workshop Logo

Die Kollegen von Bell of Lost Souls haben das Prozessergebnis zsuammengefasst:

Some initial notes:
This is a Jury Verdict, and has not yet become a Final Judgement

Breaking down the counts along the different categories we have:

Copyright Claims
160 claims alleged against CHS

  • GW won on 1/3 of the claims, including items such as CHS‘ Powerfists
  • CHS won on 2/3 of the claims, including the use of the underlying shape and size of GW Shoulderpads.

General Trademark Claims
9 claims alleged against CHS

  • CHS won all 9 claims, including either no infringement, or fair use of the GW trademarks on CHS‘ website.

Disputed Trademark Claims
21 disputed trademark claims alleged against CHS

  • CHS won 11 claims
  • GW won 10 claims

GW Trademarks ruled „Previously Used in Commerce“ Claims
61 claims alleged against CHS

  • CHS won 35 claims
  • GW won 27

Notable Trends and Individual Products Under Dispute
CHS lost on some individual products including:

  • Doomseer
  • Dark Elf Arch Tortress

CHS won on some individual products including:

  • Jetbike
  • Super-heavy walker model
  • Lizard Ogre

Damages Awarded:
CHS ordered to pay GW damages of $25,000 USD

 

Beide Seiten können gegen das Urteil in Revision gehen

 

Was bedeutet das Urteil im Detail?
Zum einen hat Games Workshop sich in weit weniger Fällen durchgesetzt als vorher erwartet worden war. Recht eindeutige Modelle wie der CHS Runenprophet wurden als Urheberrechtsverstöße erfasst, andere Dinge aber vom Gericht als legal durchgewunken, darunter auch die Schulterpanzer von CHS.

Chapterhouse müssen zwar eine Strafe an GW zahlen, insgesamt wird der Markt für Dritthersteller durch das Urteil aber eher gestärkt. Die Botschaft könnte lauten: Wer nicht allzu dreist kopiert, hat relativ große Spielräume für die Bitproduktion.

Wir dürfen gespannt sein, ob und wie auf das Urteil reagiert wird.

BK-Christian

Chefredakteur und Betreiber von Brückenkopf-Online. Seit 2002 im Hobby, erstes Tabletop Warhammer Fantasy (Dunkelelfen). Aktuelle Projekte: Primaris Space Marines, Summoners (alle Fraktionen), Deathmatch, Deadzone/Warpath (Asterianer und Enforcer), diverse Raumschiffe und allerlei Mechs.

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Kommentare

      • Das finde ich das Überraschendeste an der ganzen Sache, dass Chapterhouse nach eigenen Angaben im Schnitt 100000$ an Umsatz pro Jahr macht. Da hätte ich bei weitem nicht mit gerechnet.

      • Echt? Ich finde 100.000,- USD Umsatz nicht gerade umwerfend.

        Selbst in den USA gehen davon 1/4 bis 1/3 an die Steuer.

        Dann noch Versandkosten, Verpackungskosten, ein bisschen Miete, ein Buchhalter, Materialkosten, Werkzeuge, Strom, Telefon, etc.. .

        Da bleibt nicht so wahnsinnig viel übrig.

      • Nein, besonders viel übrig bleiben wird davon nicht, und reich wird davon auch keiner. Aber in Anbetracht des Umstands, dass Chapterhouse optionale Teile hauptsächlich für eine Fraktion eines Spiels eines Herstellers produziert (zumal noch, wie man so liest, mit eher durchwachsener Qualität), finde ich die Summe geradezu wahnwitzig hoch.

  • Chapterhouse müssen zwar eine Strafe an GW zahlen, insgesamt wird der Markt für Dritthersteller durch das Urteil aber eher gestärkt. Die Botschaft könnte lauten: Wer nicht allzu dreist kopiert, hat relativ große Spielräume für die Bitproduktion.

    Natürlich nur für Amerikanische genauer US-Amerikanische Drittanbieter die der US Gerichtsbarkeit unterliegen.

    Dazu kommt noch das hier nicht auf Bundes Ebene verhandelt wurde sondern nach dem Recht des Bundesstaates in dem CHS sitzt.

    Abgesehen davon wird GW sicher in Berufung gehen.

    • Eine Berufung ist möglich, es ist aber nicht gesagt, dass der nächste Prozess für GW besser ausgeht.

      Dass im entsprechenden Bundesstaat verhandelt wurde, ist ja normal, in Deutschland wird ja auch zunächst mal in den lokalen Gerichten verhandelt.

      • Der Vergleich mit den Bundesstaaten und den dt Bundesländern ist nicht so passend. Da die amerikan. Bundesstaat mehr juristische Automie haben, als unsere Bundesländer, ebenso sind die Gesetze teilweise wesentlich differenzierter von Bundesstaat zu Bundesstaat, da es kein so stark ausgearbeites gesamtstaatl. Recht gibt wie in Dt oder anderen europ. Staaten.

        Daher ist das Urteil auf die gesamten amerikan. Firmen nur begrenzt Anwendbar, auch wenn deren Präzedensrecht es wahrscheinlich macht, das sich GW zumindestens erfolgreich auf dieses Urteil berufen kann, sollte es gegen andere Firmen vorgehen und zu mindestens nicht schlechter dabei rauskommen (und wahrscheinlich auch nicht viel besser).

        Aber ansonsten war das Urteil in der Art zu erwarten (auch von GW), daher denke ich kaum das es von GW-Seite in eine Berufung gehen wird. Es ist aber aufjedenfall ein Zeichen für den amerikan. Drittanbietermarkt, in welchen Grenzen Sie arbeiten dürfen und für GW eine Entscheidung bis wohin Sie es akzeptieren müssen, das Sie einen Teil des Marktes akzeptieren müssen, dürften Ihnen auch vorher bekannt gewesen sein.

        Aufjedenfall werden damit ein Teil der 1:1 Kopien es deutlich schwer haben.

        Von dem was ich gelesen habe, sollte es aber für beide ein akzeptables Urteil sein und es gibt hier keinen Gewinner oder Verlierer (auch wenn einige der anderen BK-Leser das evt anderes sehen mögen, dies ist aber erstmal meine Beurteilung des Ausganges).

  • Ich sehe das Urteil eigentlich auch als positiv und richtig.
    Ich kann es verstehen dass GW seine Interessen im bereich des Copyrights durchsetzten will. Wenn es um Miniaturen oder Bits geht die GW im Sortiment hat und welche dann von anderen kopiert werden ist dies auch volkommen gerechtfertigt.
    Aber gerade was die Bitproduktion angeht hat sich GW in den letzten Jahren ja fast vollständig aus dem Markt zurück gezogen! Es gab mal eine Zeit, da konnte man bei GW jeden Gussrahmen und fast jedes Teil aus einem Zinnbausatz einzeln über die Mailorder bestellen. Wenn GW diesen Markt also aufgibt, warum sollten dann nicht andere Hersteller die Lücke mit guten Produkten füllen?
    Freut mich, dass die Jury dies wohl genau so gesehen hat.

  • Ich denke nicht, dass das Gericht danach entschieden hat, ob GW überhaupt noch Bitz verkauft oder nicht, sondern in wie weit die von Chapterhouse produzierten Sachen Urheberrechtsverletzungen sind. Es ist völlig egal, ob du dieses oder jenes Produkt überhaupt noch verkaufst, entscheidend ist, dass es deine Idee war.

  • Ich finde es sehr schön. Für mich ist es eine Zubehör-Industrie ähnlich wie Kaffee-Pads und Spoiler & Body-Kits für Autos. Gerade Shoulder-Pads, Umbausets und Waffen funktionieren kaum ohne die Original-Figuren. So liegt eigentlich ein beiderseitiger Gewinn vor.

    • “ …ähnlich wie Kaffee-Pads und Spoiler & Body-Kits für Autos…“

      Das ist ein wirklich guter Vergleich.
      Denn tatsächlich ist auch bei diesen Produkten der Markt für Zweitanbieter durch Gerichte geregelt worden.

  • “ Die Botschaft könnte lauten: Wer nicht allzu dreist kopiert, hat relativ große Spielräume für die Bitproduktion.“

    Wenn es wirklich auf diese Conclusio hinauslaufen sollte, würde ich das für eine vernünftige und sinnvolle Lösung halten.

    • wird es wohl im endeffekt…..was nicht heissen soll das alle nase lang wieder jemand dreist klaut, oder GW den definitionsspielraum maßlos überschreiten werden 😀

  • Das Urteil zeigt sowohl CHS, als auch GW, ihre jeweiligen Grenzen.

    CHS war zu dreist bei einigen Dingen, wofür sie angemessen bestraft wurden (immerhin 25% des Umsatzes # Gewinn).

    GW wurde gezeigt, dass ihre Trademark-/Urheberrechtansichten zum größtenteil fehlerhaft sind.

    Ich freue mich für das Tabletophobby, denn Drittanbieter wurden gestärkt, und die Allmachtsfantasien GWs (vgl. auch Spot der Space Marine Geschichte) zurecht gestutzt auf ein Normalmaß.

  • Gerade in den USA ist es ja recht beliebt bei großen Konzernen, dass sie einfach weiterklagen, bis die andere Seite kein Geld mehr hat,

    die 25000 werden Chapterhouse nicht das Genick brechen, zur Not könnten sie ausserdem immer noch schnell Rechte und Formen von ein paar SAchen verkaufen.

    Nur wenn GW eben weiterklagt und jeder Gerichtstermin Chapterhouse weitere hunderte an Dollars kostet etc wird es wohl eng

    • Chapterhouse wird pro bono von einer Kanzlei betreut, daher wird diese „Austrocknungsstrategie“ in dem Fall nicht funktionieren. 😉

      Muss Chapterhouse die 25k$ in jedem Fall bezahlen, oder nur wenn beide Seiten es bei diesem Urteil belassen und nicht in die nächste Runde gehen?

      • Grundsätzlich müssen Sie erstmal bezahlen, wenn eine der Parteien in Widerspruch geht, ist die Strafe erstmal ausgesetzt (so wie in Dt auch). In der nächsten Instanz kann die Strafe aber auch höher werden oder niedriger.

  • Waren die fehlenden Tyraniden-Modelle (Harpie, Sporenteil) auch Teil dieses Rechtsstreits oder war das ein anderer?

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